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Veröffentlichungen: Rücktritt vom Neuwagenkauf

Landgericht Coburg, Urteil vom 9.9.2005 - 13 O 834/04;
bestätigt durch Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss v. 20.2.06 - 6 U 61/05

Rücktritt vom Neuwagenkauf ist bei unerheblichem Mangel nicht gerechtfertigt - hier: die Autobatterie entlud sich, sobald der Käufer sein Handy mit der im Wagen eingebauten Fernsprechanlage benutzte.

Der Verdruss des Käufers war groß, weil er schon sechs Monate auf die Lieferung des neuen BMW 330i gewartet hatte. Als das Auto dann wegen des obigen Mangels mehrmals ergebnislos in der Werkstatt war, trat er vom Vertrag zurück und verlangte sein Geld gegen Rückgabe des Autos zurück. Der Kläger verlor den Prozess vor allem, weil das Problem sich durch eine Nachrüstung des Handys zum Preis von ca. 80,-- EUR (0,2 % des Kaufpreises) hätte beseitigen lassen.



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