Allgemeines Zivilrecht

Kaufrecht oder das Werkvertragsrecht?

Hierunter fallen, soweit nicht von den weiter aufgeführten Bereichen erfasst, z.B. das Kaufrecht oder das Werkvertragsrecht; auch das Dienstvertragsrecht ist hier einzuordnen. Wann verjähren Ihre Ansprüche, welche Ansprüche stehen Ihnen zu, wie können Sie diese geltend machen und durchsetzen? Schwierige Fragen die nicht pauschal beantwortet werden können.

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Allgemeines Zivilrecht: Erfahren Sie mehr über das Kaufrecht oder das Werkvertragsrecht

 Ein alltäglicher Vorgang: „Ich geh´ nur schnell einkaufen.“  Was vielleicht tatsächlich beim „normalen“ Einkauf beim nächsten Supermarkt sich so unproblematisch darstellt, kann, wenn der gekaufte Gegenstand ein anderer ist – beispielsweise ein hochpreisiges Elektronikgerät – schon anders aussehen. Jedenfalls dann, wenn sich an der gekauften Sache ein Mangel zeigt. Liegt tatsächlich ein Mangel vor, der ggf. Garantie- oder Gewährleistungsansprüche des Kunden auslöst oder liegt vielleicht nur ein gebrauchstypischer Verschleiß vor?

War die gekaufte Sache von Beginn an mangelbehaftet oder liegt vielleicht ein unsachgemäßer Gebrauch vor? Wer muss was beweisen, wann zeigte sich der Mangel?

Während bei Dienstvertrag nur die Tätigkeit des Dienstverpflichteten geschuldet wird, ist beim Werkvertrag nicht die Tätigkeit an sich, sondern der konkret vereinbarte Erfolg geschuldet, wobei es grundsätzlich unerheblich ist, wie lange es dauert, den Erfolg herbeizuführen.

Zu Veranschaulichung folgendes Beispiel: Ein defektes Fahrzeug wird zur Reparatur gegeben – niemand würde wohl auf die Idee kommen, dass die Vergütung nach einer festen Zeit zu zahlen wäre – ob das Fahrzeug nun repariert ist oder nicht – sondern grundsätzlich erst, wenn die Reparatur erfolgreich war.

Ansprüche – also das Recht von einem Anderen ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu fordern – unterliegt der Verjährung. Zwar gibt es eine im Rahmen der Schuldrechtsreform geänderte Regelverjährungsfrist, allerdings gibt es wie so oft zahllose – oder besser:  zahlreiche – Ausnahmen.

Als wäre das nicht schon ausreichend, können unter bestimmten Umständen gesetzliche Regelungen eingreifen, die die Verjährungsfrist hemmen oder diese sogar neu zu laufen beginnen lassen.

Schnell wird der Begriff Schadensersatz gebraucht – ob und wenn ja in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch jedoch tatsächlich gegeben existiert, ist nicht leicht und schon gar nicht pauschal zu beantworten. Besteht eine Anspruchsgrundlage auf die ein Schadensersatzanspruch gestützt werden kann und war das Verhalten meines Anspruchsgegners ursächlich für den eingetretenen Schaden? In welcher Höhe kann ich Schadensersatz verlangen – welche einzelnen Positionen kann ich ersetzt verlangen? Welche Einreden und Einwendungen bestehen, die den eigenen Anspruch reduzieren oder ganz zunichtemachen können?

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