Verkehrsrecht

Verkehrsunfall oder Bußgeldtatbestand?

Ob Verkehrsunfall, Geschwindigkeitsüberschreitung oder sonstiger Bußgeldtatbestand – ist die Sache bei der Polizei aktenkundig sollte zuerst Einsicht in die Ermittlungsakte genommen werden. Diese wird jedoch nicht dem Betroffenen sondern lediglich dem Anwalt gewährt.  Die Beauftragung eines Anwalts ist daher in diesen Fällen nahezu unumgänglich.

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Ein alltäglicher Vorgang: „Ich geh´ nur schnell einkaufen.“  Was vielleicht tatsächlich beim „normalen“ Einkauf beim nächsten Supermarkt sich so unproblematisch darstellt, kann, wenn der gekaufte Gegenstand ein anderer ist – beispielsweise ein hochpreisiges Elektronikgerät oder einem Kraftfahrzeug – schon anders aussehen. Jedenfalls dann, wenn sich an der gekauften Sache ein Mangel zeigt. Liegt tatsächlich ein Mangel vor der ggf. Garantie- oder Gewährleistungsansprüche des Kunden auslöst oder liegt vielleicht nur ein gebrauchstypischer Verschleiß vor?

War die gekaufte Sache von Beginn an mangelbehaftet oder liegt vielleicht ein unsachgemäßer Gebrauch vor? Wer muss was beweisen, wann zeigte sich der Mangel?

Während bei Dienstvertrag nur die Tätigkeit des Dienstverpflichteten geschuldet wird ist beim Werkvertrag nicht die Tätigkeit an sich sondern der konkret vereinbarte Erfolg geschuldet, wobei es grundsätzlich unerheblich ist, wie lange es dauert den Erfolg herbeizuführen.

Zu Veranschaulichung folgendes Beispiel: Ein defektes Fahrzeug wird zur Reparatur gegeben – niemand würde wohl auf die Idee kommen, dass die Vergütung nach einer festen Zeit zu zahlen wäre ob das Fahrzeug nun repariert ist oder nicht sondern grundsätzlich erst wenn die Reparatur erfolgreich war.

Der Anspruch – also das Recht von einem Anderen ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu fordern unterliegt der Verjährung. Zwar gibt es eine im Rahmen der Schuldrechtsreform geänderte Regelverjährungsfrist, allerdings gibt es wie so oft zahllose – oder besser:  zahlreiche – Ausnahmen.

Als wäre das nicht schon ausreichend, können unter bestimmten Umständen gesetzliche Regelungen eingreifen die die Verjährungsfrist hemmen oder diese sogar neu zu laufen beginnen lassen.

Schnell wird der Begriff Schadensersatz gebraucht – ob und wenn ja in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch jedoch tatsächlich gegeben existiert ist nicht leicht und schon gar nicht pauschal zu beantworten. Besteht eine Anspruchsgrundlage auf die ein Schadensersatzanspruch gestützt werden kann und war das Verhalten des Anspruchsgegners ursächlich für den eingetretenen Schaden? In welcher Höhe kann  Schadensersatz verlangt werden – welche einzelnen Positionen sind überhaupt schadensersatzfähig? Welche Einreden und Einwendungen bestehen die den eigenen Anspruch reduzieren oder ganz zunichtemachen können?

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