Über Sebastian Barth

Rechtsanwalt Barth ist nach absolviertem Studium der Rechtswissenschaften an der FU Berlin und seinem Referendariat beim Kammergericht seit 2009 als selbstständiger Anwalt in Berlin zugelassen. Seine Tätigkeit ist hauptsächlich zivilrechtlich ausgerichtet. Zu den Mandanten gehören kleine und mittlere Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen die sowohl im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung als auch während einer solchen anwaltlich beraten und vertreten werden.

Lärmschutz im Altbau

BGH, Urt. v. 05.06.2013 – VII ZR 287/12 – Lärmschutz im Altbau Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der  Vermieter eines Altbau-Mehrfamilienmiethauses in Wohnungen des Hauses neu Bodenbeläge verlegen ließ. Dabei ließ er den vorhandenen alten Estrich abschleifen und an schadhaften Stellen verspachteln. Lediglich in einem kleinen Teilbereich der betroffenen Fläche wurde [...]

Rauchen in der Mietwohnung

Das AG Düsseldorf hat in seiner oben genannten Entscheidung die außerordentliche Kündigung eines Mieters durch den Vermieter bestätigt. Folgender Sachverhalt war zu entscheiden: Der seit mehreren Jahrzehnten in der gegenständlichen Wohnung lebende Beklagte ist starker Raucher. Das Rauchen in der gemieteten Wohnung gehört – das wurde auch seitens des AG Düsseldorf nicht in Zweifel gezogen [...]

BGH lehnt Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit ab

Der u.a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich jüngst mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Sachmängelgewährleistungsansprüche eines Bestellers bestehen können, wenn die gegenständlichen Werkleistungen aufgrund eines Vertrages erbracht worden sind, bei dem die Vertragsparteien sich darauf verständigt haben, dass der Werklohn in bar ohne Rechnung und ohne Abführung von Umsatzsteuer gezahlt werden [...]

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